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Papier/Pappe   Mischpapier   = Papier und Zeitungen
Kaufhauspapier   = Mischpapier mit Karton (mind. 70%)
Wellpappe   = ausschließlich braune Wellpappe

Folien      Folie 98/2   = 98% transparente PE-Folie, 2% farbige oder nicht Pe-Folie
Folie 90/10   = 90% transparente PE-Folie, 10% farbige
Folie 80/20   = 80% transparente PE-Folie, 20% farbige
Folie 60/40   = 60% transparente PE-Folie, 40% farbige
Mischfolie   = bunte, schwarze, transparente, dicke und dünne Folie
    kein PVC oder DSD-Material

Schrott  Mischschrott   = alle Metallteile
Blechschrott   = nur Bleche

Bauschutt Zum unbelasteten Bauschutt gehören Mauerwerk, Ziegelsteine,
Betonbruch, Mörtel, Putzreste, Keramikteile und Fliesen.
Dieses Material wird für den Straßenbau aufbereitet.

Bauschutt
belastet
 
Als belastetet versteht man o.g. Bauschutt mit einer Verunreinigung von höchsten 30%. Verunreinigungen können aus Gips, Ytong, Holz, Glas, Kunststoffen, Tapeten, Installationsresten usw. bestehen.

Bau- und
Abbruchabfälle
(Baustellen
mischabfälle)
Bau- und Abbruchabfälle sind Gips, Gipskartons, Ytong, Heraklithplatten, Tapeten, Installationsreste, Styropor, verschmutzte Verpackungsmaterialien und Bitumen. Ausgenommen ist jedoch Dämmwolle. Allerdings können Sie Dämmwolle in verschlossenen Foliensäcken dem Containerinhalt nachträglich beifügen.

Sind diese Materialien mit Bauschutt vermischt und ist der Anteil höher als 30% werden sie als Bau- und Abbruchabfälle deklariert, da eine Aussortierung nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich ist. Bei der Containerbefüllung sollten Sie bedenken, dass Bauschutt pro m3 1,2 t Gewicht hat und somit eine Trennung aus Kostengründen immer sinnvoll ist.

Asbest-Zement Asbest-Zement wird als Sonderabfall eingestuft und muss deshalb in Big Bags verpackt werde. Sie erhalten diese selbstverständlich bei Horsch.

Holz A I Unbehandeltes Holz wie Paletten, Obstkisten und Naturholz.

Holz A II- A III Innenholz wie z.B. Holzmöbel, Holzdecken, Innentüren etc.

Holz A IV Dieses Holz ist laut gesetzlicher Verordnung Sonderabfall.
Dabei handelt es sich um Außentüren, Fenster, imprägnierte Dachbalken, Jägerzäune, Weinbergspfähle, Bahnschwellen usw. Bei einer Vermischung der Fraktionen AI biz A IV erfolgt eine komplette Einstufung als AIV Holz.

Siedlungs-
abfall/
Sperrmüll
Alle Abfälle, die bei Hausräumungen anfallen. Ausgenommen sind jedoch Elektrogeräte wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Fernseher usw. Des weiteren ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten wie z.B. Öle oder Farben in den Container gefüllt werden. Da es sich hierbei um Sonderabfall handelt, werden diese Stoffe mit erhöhten Kosten berechnet. Zu beachten wäre jedoch, dass Holzmöbel wie Stühle (ohne Polster), Schränke, Tische etc. als AII - AIII Holz sehr viel günstiger in der Entsorgung sind und somit eine Trennung von Vorteil ist.

Grünabfall Zu Grünabfall gehören Gartenabfälle wie Äste, kleine Bäume, Sträucher, Laub und Grünschnitt.
Baumwurzeln gehören nicht in den Grünabfall, sondem werden dem Bau- und Abbruchabfall zugeordnet.