| Papier/Pappe | Mischpapier | = Papier und Zeitungen | |
| Kaufhauspapier | = Mischpapier mit Karton (mind. 70%) | ||
| Wellpappe | = ausschließlich braune Wellpappe |
| Folien | Folie 98/2 | = 98% transparente PE-Folie, 2% farbige oder nicht Pe-Folie | |
| Folie 90/10 | = 90% transparente PE-Folie, 10% farbige | ||
| Folie 80/20 | = 80% transparente PE-Folie, 20% farbige | ||
| Folie 60/40 | = 60% transparente PE-Folie, 40% farbige | ||
| Mischfolie | = bunte, schwarze, transparente, dicke und dünne Folie | ||
| kein PVC oder DSD-Material |
| Schrott | Mischschrott | = alle Metallteile | |
| Blechschrott | = nur Bleche |
| Bauschutt | Zum unbelasteten Bauschutt gehören Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonbruch, Mörtel, Putzreste, Keramikteile und Fliesen. Dieses Material wird für den Straßenbau aufbereitet. |
| Bauschutt belastet |
Als belastetet versteht man o.g. Bauschutt mit einer Verunreinigung von höchsten 30%. Verunreinigungen können aus Gips, Ytong, Holz, Glas, Kunststoffen, Tapeten, Installationsresten usw. bestehen. |
| Bau- und Abbruchabfälle (Baustellen mischabfälle) |
Bau- und Abbruchabfälle sind Gips, Gipskartons, Ytong, Heraklithplatten, Tapeten, Installationsreste, Styropor, verschmutzte Verpackungsmaterialien und Bitumen. Ausgenommen ist jedoch Dämmwolle. Allerdings können Sie Dämmwolle in verschlossenen Foliensäcken dem Containerinhalt nachträglich beifügen. Sind diese Materialien mit Bauschutt vermischt und ist der Anteil höher als 30% werden sie als Bau- und Abbruchabfälle deklariert, da eine Aussortierung nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich ist. Bei der Containerbefüllung sollten Sie bedenken, dass Bauschutt pro m3 1,2 t Gewicht hat und somit eine Trennung aus Kostengründen immer sinnvoll ist. |
| Asbest-Zement | Asbest-Zement wird als Sonderabfall eingestuft und muss deshalb in Big Bags verpackt werde. Sie erhalten diese selbstverständlich bei Horsch. |
| Holz A I | Unbehandeltes Holz wie Paletten, Obstkisten und Naturholz. |
| Holz A II- A III | Innenholz wie z.B. Holzmöbel, Holzdecken, Innentüren etc. |
| Holz A IV | Dieses Holz ist laut gesetzlicher Verordnung Sonderabfall. Dabei handelt es sich um Außentüren, Fenster, imprägnierte Dachbalken, Jägerzäune, Weinbergspfähle, Bahnschwellen usw. Bei einer Vermischung der Fraktionen AI biz A IV erfolgt eine komplette Einstufung als AIV Holz. |
| Siedlungs- abfall/ Sperrmüll |
Alle Abfälle, die bei Hausräumungen anfallen. Ausgenommen sind jedoch Elektrogeräte wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Fernseher usw. Des weiteren ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten wie z.B. Öle oder Farben in den Container gefüllt werden. Da es sich hierbei um Sonderabfall handelt, werden diese Stoffe mit erhöhten Kosten berechnet. Zu beachten wäre jedoch, dass Holzmöbel wie Stühle (ohne Polster), Schränke, Tische etc. als AII - AIII Holz sehr viel günstiger in der Entsorgung sind und somit eine Trennung von Vorteil ist. |
| Grünabfall | Zu Grünabfall gehören Gartenabfälle wie Äste, kleine Bäume, Sträucher, Laub und Grünschnitt. Baumwurzeln gehören nicht in den Grünabfall, sondem werden dem Bau- und Abbruchabfall zugeordnet. |